Rahmenbedingungen

Erstgespräch

Nach telefonischer oder schriftlicher Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen Termin für das Erstgespräch. Dieses erste Kennenlernen ist die Basis unseres gemeinsamen Weges und bietet Ihnen die Möglichkeit mir Ihr Anliegen sowie Ihre Ziele und Wünsche an die Therapie zu schildern. Da eine gute Beziehung zwischen Therapeutin und KlientIN von unschätzbarem Wert für den Therapieverlauf ist, klären wir gemeinsam, ob eine Zusammenarbeit passend ist.

Verschwiegenheit

Laut dem §15 Psychotherapiegesetz bin ich als Psychotherapeutin an eine sehr strenge Schweigepflicht gebunden. Dies bedeutet, dass jeder Kontakt und jedes Gespräch vertraulich behandelt werden sowohl während der Therapie als auch nach Beendigung.

Absageregelung

Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht in Anspruch nehmen können, bitte ich Sie mir bis 24 Stunden vorher per Telefon, SMS, Mailbox oder E-Mail abzusagen. Durch eine Absage in diesem Zeitraum fallen für Sie keine Kosten an. Bei fehlenden Absagen oder bei kurzfristigen Absagen wird die Höhe des vereinbarten Honorars verrechnet, da eine Nachbesetzung der Einheit so kurzfristig nicht mehr möglich ist.

Honorar

Psychotherapie ist privat oder mit Kostenzuschuss durch die Krankenkasse möglich. Jede Therapieeinheit dauert 50 Minuten. Mein Honorar orientiert sich an den üblichen Tarifen und wird persönlich vereinbart. Sie können das Honorar sowohl bar in der Praxis als auch per Bankweg begleichen.

Rückerstattung

Ein Kostenzuschuss pro Therapieeinheit ist über Ihre Krankenkasse möglich. Der aktuelle Kostenzuschuss (2026) für Ihre Krankenkasse beträgt: ÖGK € 33,70 pro Einheit, SVS € 50,- pro Einheit, BVAEB € 50,20 pro Einheit. Um einen Kostenzuschuss in Anspruch nehmen zu können, ist eine Bestätigung über eine ärztliche Untersuchung notwendig. Weiters sind Rückerstattungen durch private Versicherungsträger möglich. Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Sie können diese steuerlich geltend machen.